Lokale Energiepolitik

Politik

Lokale Energiepolitik

Verantwortung und Transparenz bei der Umwandlung zur AG

Die Gemeinde Fällanden steht in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen in der Energieversorgung – von der Elektrizität über Wasser und Entsorgung bis hin zu zukunftsgerichteten Projekten wie dem Aufbau eines Wärmenetzes. Damit wir als Gemeinde handlungsfähig bleiben, braucht es moderne Strukturen, klare Verantwortung und effiziente Prozesse.

 

Die Umwandlung der Werke Fällanden in eine Aktiengesellschaft ist kein Selbstzweck, sondern eine gezielte Antwort auf die wachsenden Anforderungen der kommunalen Infrastruktur. Sie stärkt unsere Handlungsfähigkeit, schützt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und wahrt die demokratische Kontrolle – ganz im Sinne einer liberal-grünen Politik für eine zukunftsfähige Gemeinde.

Die Gemeinde bleibt Eigentümerin – und sichert langfristige Kontrolle

Mit der geplanten Umwandlung in eine AG wird die Versorgung weiterhin vollständig in öffentlicher Hand bleiben. Die Gemeinde Fällanden wird 100 % der Aktien halten – dauerhaft, wie es die Gemeindeordnung verbindlich vorschreibt. Eine Privatisierung ist somit ausgeschlossen und nur über eine Urnenabstimmung überhaupt denkbar. Dies schafft klare Verhältnisse: Die strategische Verantwortung liegt beim Verwaltungsrat, die demokratische Kontrolle beim Souverän.

Die Bevölkerung profitiert direkt – durch Effizienz, Stabilität und Tempo

Langwierige Prozesse und strukturelle Bremsen behindern derzeit wichtige Projekte, etwa den Anschluss an Fernwärmenetze. Die neue Struktur erlaubt es, zielgerichteter und schneller zu entscheiden, ohne den Umweg über externe Expertisen und unproduktive Verfahren. Investitionen werden planbarer, Projekte können mit weniger Reibungsverlust umgesetzt werden. Und: Die AG darf keinen Gewinn ausschütten, sondern nutzt Überschüsse direkt für tiefere Gebühren – ein Mechanismus, von dem alle Haushalte in Fällanden profitieren.

Rechts- und Investitionssicherheit – mit Augenmass

Damit die AG effektiv arbeiten kann, erhält sie nur die betriebsnotwendigen Anlagen. Die Grundstücke bleiben im Eigentum der Gemeinde, die zusätzlich ein Rückkaufsrecht behält – ein Sicherheitsnetz für alle Fälle. Gleichzeitig regeln die Statuten klar die Entschädigung, Verantwortung und Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Entscheidungen erfolgen künftig nicht weniger transparent, sondern nach anerkannten Standards der öffentlichen Unternehmensführung, mit entsprechender Aufsicht durch Gemeinde und Öffentlichkeit.