Wir haben an der Vernehmlassung teilgenommen und beantragen folgende Änderungen:
- Art. 23 Zusammensetzung (Gemeinderat) – Der Gemeinderat soll aus 9 Mitgliedern bestehen.
Begründung:
Faktisch beträgt das Arbeitspensums einer Gemeinderätin oder eines Gemeinderates mindestens 30 %. Je nach Ressort auch mehr. Dieses Arbeitspensum kann von einer im Beruf engagierten Person kaum geleistet werden. Dies gilt umso mehr, wenn jemand noch Kinder aufziehen muss. Es erstaunt daher nicht, dass sich für dieses Amt häufig Personen nach ihrer Pensionierung finden. Damit im Gemeinderat auch Männer und Frauen sind, die Familie haben und beruflich engagiert sind, soll die Arbeit der Gemeinderäte auf mehr Personen verteilt werden. Deshalb sprechen wir uns für 9 Gemeinderäte aus. - Art. 28 Finanzbefugnisse (Gemeinderat) – Abs. 1: Wir sind für die Beibehaltung der aktuellen Limiten.
- Art. 37: Mitberatungen an den Sitzungen der Schulpflege
Abs. 2: An den Sitzungen der Schulpflege nehmen pro Schuleinheit je eine Schulleiterin oder ein Schulleiter, je eine Lehrperson und ein Mitglied der Elternvertretung mit beratender Stimme teil.
Begründung:
Die Sicht der Eltern soll in den beratenden Gesprächen einfliessen. Ihre Wahrnehmungen sind nicht immer deckungsgleich mit denen der Schule. Deshalb sollen sie in die Diskussionen ebenfalls mit eingezogen werden.
Neu Abs. 3: Die Schulpflege fällt ihre Entscheidungen nach dem Meinungsaustausch in Abwesenheit der Beraterinnen und Berater (so wie der Gemeinderat dies heute auch tut).
Begründung:
Die Schulpflegerinnen und Schulpfleger sollen nach der Anhörung und Diskussion mit den Beraterinnen und Berater untereinander frei diskutieren und entscheiden können. Die Gespräche zwischen den Schulpflegern sollen zwanglos und ohne Druck sein. Die Schulpflegerinnen oder Schulpfleger sollen sich nicht in der Rolle sehen, dass sie «gegen» die Anliegen der Schulleitung, der Lehrpersonen oder der Elternvertretungen eintreten und abstimmen. - 2025-04_GLP_Faellanden_Vernehmlassungsantwort_zur_Totalrevision_Gemeindeordnung